Bis zu 70 % Förderung für Wärmepumpen

Timo Kossowski am 21. November 2025

Blog post

Als Ihr regionaler Fachhandwerksbetrieb wissen wir, dass die Diskussionen um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in den letzten Monaten für viel Verunsicherung gesorgt haben. Hausbesitzer fragen sich zu Recht: "Was kommt auf mich zu und kann ich mir das überhaupt leisten?" Die gute Nachricht ist: Der Gesetzgeber hat nicht nur Pflichten auferlegt, sondern gleichzeitig eines der umfangreichsten Förderpakete in der Geschichte der Bundesrepublik geschnürt. Wer jetzt handelt und seine alte Öl- oder Gasheizung gegen eine moderne Wärmepumpe tauscht, kann bis zu 70 % der Investitionskosten erstattet bekommen. Wir möchten Ihnen als Experten erklären, wie sich diese Summen zusammensetzen und warum sich das Zögern aktuell nicht lohnt.

So funktioniert der Förder-Baukasten der BEG

Die "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) ist modular aufgebaut. Das bedeutet, Sie können verschiedene Bausteine kombinieren, um Ihre individuelle Förderquote zu ermitteln. Die Basis bildet immer die Grundförderung von 30 %, die allen Hausbesitzern zusteht, die auf eine klimafreundliche Heizung wie die Wärmepumpe umsteigen.

Interessant wird es bei den Boni: Der Klima-Geschwindigkeits-Bonus von 20 % winkt allen, die ihre funktionierende Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung (oder eine über 20 Jahre alte Gasheizung) austauschen. Aber Achtung: Dieser Bonus wird ab 2029 schrittweise sinken – Schnelligkeit zahlt sich also wörtlich aus. Hinzu kommt der Einkommens-Bonus von 30 % für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro. Zusätzlich gibt es einen Effizienz-Bonus von 5 %, wenn Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln oder Erdreich/Wasser als Wärmequelle genutzt werden. Auch wenn die Summe aller Boni rechnerisch höher liegen kann, ist die Förderung gesetzlich bei 70 % gedeckelt. Bezogen auf die maximal förderfähigen Kosten von 30.000 Euro für die erste Wohneinheit bedeutet das: Der Staat schenkt Ihnen bis zu 21.000 Euro.

Ihr sicherer Weg zum Zuschuss: Der neue Ablauf

Seit 2024 hat sich das Antragsverfahren bei der KfW grundlegend geändert. Um zu verhindern, dass Fördergelder "auf Verdacht" reserviert werden, muss heute bereits ein konkreter Auftrag vorliegen. Wir führen Sie Schritt für Schritt durch diesen Prozess:

  1. Bestandsaufnahme und Beratung: Wir prüfen bei einem Termin vor Ort die Heizlast Ihres Gebäudes und die vorhandenen Heizkörper.
  2. Angebot und Vertragsschluss: Sie erhalten von uns ein detailliertes Angebot. Wir schließen dann einen Liefer- und Leistungsvertrag ab, der eine entscheidende Klausel enthält: die sogenannte "aufschiebende Bedingung". Das bedeutet, der Vertrag wird erst wirksam, wenn Ihre Förderung bewilligt ist. So haben Sie null finanzielles Risiko.
  3. KfW-Antragstellung: Mit unserem Vertrag und der Bestätigung zum Antrag (BzA), die wir für Sie erstellen, registrieren Sie sich im KfW-Portal "Meine KfW" und stellen den Antrag.
  4. Zuwendungsbescheid: Meist erhalten Sie sehr schnell eine Rückmeldung. Sobald der Bescheid da ist, ist das Geld für Sie reserviert.
  5. Installation: Wir beginnen mit dem Ausbau der Altanlage und der Installation der neuen Wärmepumpe.

Checkliste: Passt Ihr Haus zur Förderung?

Nicht nur die Finanzen, auch die technischen Rahmenbedingungen müssen stimmen, damit die Anlage effizient läuft und gefördert wird. Als Fachbetrieb achten wir darauf, dass alle Vorgaben erfüllt sind. Folgende Punkte sind für die volle Förderung und Effizienz entscheidend:

  • Hydraulischer Abgleich: Dieser ist Fördervoraussetzung. Wir stellen sicher, dass jeder Heizkörper genau die Wärmemenge erhält, die er benötigt.
  • Vorlauftemperaturen: Ihr Haus sollte idealerweise mit niedrigen Vorlauftemperaturen auskommen. Wir prüfen, ob eventuell einzelne Heizkörper getauscht werden müssen.
  • Jahresarbeitszahl (JAZ): Die Anlage muss eine rechnerische Effizienz nachweisen, um gefördert zu werden – diese Berechnung übernehmen wir für Sie.
  • Eigentumsverhältnis: Die höchsten Boni (Geschwindigkeit und Einkommen) erhalten Sie nur für die selbstgenutzte Immobilie.
  • Umfeldmaßnahmen: Wussten Sie, dass auch die Entsorgung des alten Öltanks oder neue Heizkörper mitgefördert werden?

Lassen Sie uns Ihr Projekt starten!

Die Förderlandschaft ist so attraktiv wie nie, aber der Papierkram wirkt oft abschreckend. Wir nehmen Ihnen diese Sorge.

Vereinbaren Sie jetzt Ihren unverbindlichen Beratungstermin. Wir prüfen vor Ort, ob Ihr Haus "Wärmepumpen-ready" ist, rechnen Ihnen Ihre individuelle Förderquote aus und erstellen Ihnen ein Festpreis-Angebot.

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